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Proklamation ArtikelDie Proklamation (lat.-frz.) wird auch als Aufruf, Bekanntmachung oder Erklärung genannt.
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Man unterscheidet allgemein zwischen offiziellen Proklamationen von Staaten oder Staatsorganen , die verbindlichen Charakter beinhalten und Proklamationen politisch-sozialer Gruppen bzw. Organisationen, die jedoch beide gleichermaßen die Stimmung der Angesprochenen für sich zu gewinnen versuchen.
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Das Völkerrecht hingegen definiert die Proklamation als die förmliche Erklärung eines oder mehrerer Staaten über eigene Auffassungen oder Absichten in dem zwischenstaatlichen Bereich, welche sich nicht an bestimmte Adressaten, sondern an die Staatengemeinschaft allgemein richtet.
So spielen einseitige Proklamationen zu dem Beispiel in dem Seerecht eine besondere Rolle. In dem Unterschied zu Verträgen fehlt es den mehrseitigen Proklamationen am Verpflichtungscharakter .
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